Unterstützung bei sozialrechtlichen Verfahren

Die Beantragung einer Ersteinstufung nach dem Schwerbehindertengesetz nach § 151 SGB IX, deren Verlängerung, die Prüfung der Anerkennung der Merkmale, aber auch die Beratung bei der Einstufung nach den Pflegegraden 1-5 nach §§ 13-34 SGB XI in der Pflegeversicherung (SPV) kann medi-ph-consult übernehmen. Bei Ablehnung eines Antrages kann medi-ph-consult Sie bei einem Widerspruch mit einer medizinischen Begründung unterstützen.

medi-ph-consult unterstützt Sie bei der Bearbeitung entsprechender Anträge, sowie bei Bedarf bei einem Widerspruch.

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